Buchtipp: ABKASSIERT -
Die skandalösen Methoden der Finanzbranche
Nachrichten zum Buch:  Versicherungsvertreter: Von Werbebotschaften, der Realität und erfolgreicher Lobbyarbeit (27.12.2010)      +++      Banken setzen weiter auf provisionsgetriebene Beratung (08.12.2010)      +++      Geschlossene Fonds: BGH verschärft erneut die Beraterhaftung (08.12.2010)      +++      Zertifikate: Undurchsichtiger als je zuvor (08.12.2010)      +++      Finanzaufsicht BaFin nimmt Risikogeschäfte von Banken ins Visier (08.12.2010)
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rowohlt
Hardcover, 256 S.
18.09.2009
16,90 €
ISBN
978-3-498-00662-4

Aktuelles

Gerhart R. Baum, Dr. Julius F. Reiter und Olaf Methner erörtern in Berlin Hintergründe zur Finanzkrise

In einem parlamentarischen Frühstück im Reichstag in Berlin am 10.02.2010 haben Gerhart R. Baum, Dr. Julius F. Reiter und Olaf Methner Vorschläge für eine Verbesserung des Anlegerschutzes unterbreitet, die sie bereits in ihrem im Rowohlt-Verlag erschienenen Buch „Abkassiert – die skandalösen Methoden der Finanzbranche” erläutert haben. An diesem parlamentarischen Frühstück nahmen auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Bundestagsabgeordneten Michael Goldmann (FDP), Lucia Puttrich (CDU), Dr. Gerhard Schick (B90/Die Grünen), Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP), die ehemalige Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Prof. Dr. Edda Müller sowie weitere finanz- und verbraucherpolitische Referenten aus Regierung und Parlament teil. Zentrale Punkte in der Diskussion waren:

  1. Mit den ab dem 01.01.2010 eingeführten Beratungsprotokollen für die Anlageberatung wird der Anlegerschutz noch nicht spürbar verbessert, da es keine einheitlichen Protokollstandards gibt.
  2. Falschberatung wird sich nur dann nicht für Banken lohnen, wenn die Beweislast umgekehrt wird und Banken so ein realistisches Haftungsrisiko bei Falschberatungen eingehen.
  3. Der Verbraucherschutz muss ausdrücklich als Aufsichtsziel in der Bankenaufsicht verankert werden.
  4. Eine qualifizierte Berater-Ausbildung mit verbindlichen Qualifikationsanforderungen und Prüfungen sowie einer Pflichtversicherung für Vermögensschäden muss eingeführt werden.
  5. Die Einführung neuer Beweisaufnahmepflichten nach dem Vorbild „US-Discovery” sollte erwogen werden. Hierdurch werden Banken verpflichtet, von sich aus alle relevanten Dokumente und Informationen in einem Gerichtsprozess von sich aus vorzulegen. Auch müssen die Verbandsklagemöglichkeiten für die Verbraucherzentralen müssen ausgedehnt werden.
  6. Zur Verbesserung des Rechtsschutzes muss die Regelung des § 522 ZPO geändert werden (Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung und ohne weitere Rechtsmittel). Die Bundesregierung hat diesbezüglich bereits Vorschläge erarbeitet.
  7. Kreditverkäufe an Nicht-Banken sollten verboten werden. Auch bei Problem-Krediten, bei denen der Schuldner Liquiditätsengpässe hat, sollte ein verbindlicher Sanierungsversuch vorgeschrieben werden.
  8. Zur Lösung von Interessenkonflikten ist auch eine Pflicht der Anbieter zur Offenlegung aller Kosten einer Kapitalanlage notwendig.
  9. Im Interesse aller Marktteilnehmer ist ein Verbot von Kick-Backs (versteckte Innenprovisionen) auch in Deutschland.
  10. Der TÜV ist seit letztem Jahr für seine „Fondsprüfungen” massiv wegen Irreführung der Verbraucher kritisiert worden, woraus sich aus unserer Sicht sogar Schadenersatzansprüche gegen den TÜV ergeben können. Der TÜV hat nun einen Fachbeirat eingerichtet, in dem aber kein Vertreter des Verbraucherschutzes vertreten ist.

 

Kommentar aus der Financial Times Deutschland vom 2. November 2009

Was uns die Lehman-Oma lehrt
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es beim Anlegerschutz gewaltige Lücken gibt. Der Koalitionsvertrag enthält dazu einige sinnvolle Vorschläge – aber noch mehr bleibt unerledigt von Gerhart Baum und Julius Reiter

Der Koalitionsvertrag ist für den Verbraucherschutz ein erster Fortschritt. Die Bundesregierung will künftig Anleger vor vermeidbaren Verlusten und fehlerhafter Finanzberatung besser schützen. Dies ist dringend nötig, denn die Beziehung zwischen Verbrauchern und Anlegern einerseits und Finanzdienstleistern andererseits ist durch die Finanzkrise in eine tiefe Vertrauenskrise geraten. Nun muss die neue Regierung ein wieder vertrauensvolleres Zusammenwirken zwischen Kunden und Finanzdienstleistern fördern. Denn noch sind die Lehren aus der Finanz- und Vertrauenskrise nicht wirksam gezogen worden.

In Schadenersatzprozessen herrscht vor Gericht keine Waffengleichheit, solange Kunden Finanzdienstleistern Falschberatungen nachweisen müssen. Die Rückrufaktionen im Automobilbereich geben ein Beispiel für Aktivität im Kundeninteresse, wenn die Haftungsgrundlagen klar festgelegt sind. Deshalb ist eine Beweislastumkehr die unabdingbare Voraussetzung für eine bessere Beratungsqualität. Umfangreichere Dokumentationspflichten allein genügen nicht. Sie können vielmehr dazu führen, dass der Verbraucher mit Informationen überfrachtet wird und dass sich Finanzdienstleister mit dem Hinweis auf die Dokumentation leicht aus der Verantwortung ziehen können.

Im Justizbereich sollten Richter und Staatsanwälte erkennen, dass die entstandenen Schäden Folgen einer provisionsorientierten Beratung sind. Der Staat muss zugleich die Justiz personell so auszustatten, dass sich Richter für die Beurteilung von Einzelfällen genügend Zeit nehmen können und durch qualifizierte Finanzexperten unterstützt werden.

Die Finanzaufsicht hat bisher versagt. Im Koalitionsvertrag steht: hierzu „Kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können.” Dies ist ein Anfang. Besser noch wäre es, den Verbraucherschutz ausdrücklich als Aufsichtsziel in der Bankenaufsicht zu verankern. Außerdem sollte die Bundesregierung entsprechend ihrer Aussage im Koalitionsvertrag dafür sorgen, dass künftig auch Produkte des grauen Kapitalmarktes in die Regulierung und Aufsicht einbezogen werden. Weiterhin sollen laut Koalitionsvertrag bei Ratingagenturen Interessenkonflikte zukünftig ausgeschlossen werden, wenn diese zugleich Finanzprodukte entwickeln, vertreiben und bewerten. Hier fehlt allerdings noch der Hinweis auf eine konkrete Ausgestaltung ihrer Haftung.

Ferner will die Bundesregierung „den Schutz des Darlehensnehmers, der sein Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedient, stärken”. Eine solche Darlehensforderung abzutreten oder ein ungestörtes Kreditverhältnis an ein Unternehmen ohne Banklizenz zu übertragen soll laut dem Koalitionsvertrag nur noch „bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein”. Diese Regelung reicht nicht aus. Viele Kunden können oft gar nicht beurteilen, was sie als Abtretungsgenehmigung unterschreiben. Und womöglich koppeln Banken die Vergabe eines Baukredits künftig an eine solche Unterschrift. Kreditverkäufe an Finanzinvestoren sollte der Gesetzgeber deshalb grundsätzlich untersagen. Stattdessen sollten sich die Banken auf ihre originäre volkswirtschaftliche Aufgabe zurückbesinnen: einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen sowie Wirtschaft und Bürger mit Krediten zu versorgen.

Ein weiteres Ziel der Regierung ist es, die Anforderungen an Berater und Vermittler zu vereinheitlichen und an das Versicherungsvermittlergesetz anlehnen. Aber auch die beste Ausbildung eines Beraters führt nicht zu einer guten Beratung, wenn der Berater unter Verkaufsdruck steht. Gegenüber dem bisherigen Provisionssystem ist eine produktoffene und anbieterunabhängige Honorarberatung vorzuziehen. Auch und gerade mit einer langfristigen, fairen Kundenbeziehung lässt sich dauerhaft Geld verdienen.

Immer noch wehren sich Finanzdienstleister gegen wirksamen Verbraucherschutz. Handeln Finanzdienstleister aufrichtig, müssten sie mehr Transparenz nicht fürchten. Doch nach wie vor werden risikoreiche Finanzprodukte als angeblich sicherer Kapitalanlagen verkauft, ohne dem Kunden die Vertragsfolgen verständlich offen zu legen. Finanzunternehmen, die weiterhin Renditeziele von 20 bis 25 % verfolgen, müssen hierzu große Risiken eingehen. Sie sollten deshalb ehrlich erklären, ob sie Treuhänder über fremdes Geld ihrer Kunden sein wollen oder Abkassierer.

Auch die Rolle des Verbrauchers muss in die Lehren aus der Finanzkrise einbezogen werden. Die angemessene Orientierung bei Finanzprodukten ist für ihn fast unmöglich geworden. Solange bei Finanzgeschäften Verlustrisiken weiter verschleiert werden, bleibt der mündige Verbraucher ein Wunschbild. Mehr Eigenverantwortung bei Finanzentscheidungen ist nur bei entsprechendem Bildungs- und Informationsangebot möglich. Dass mit dem Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge die Kapazitäten der unabhängigen Verbraucherberatung abgebaut wurden, ist ein großer Fehler und eine Benachteiligung der ohnehin schwächeren Vertragsseite der Verbraucher.

Nur wenn ökonomisches Handeln mit ethische Werte im Einklang steht und Finanzdienstleister ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden gerecht werden, können sie verspieltes Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Von einer aktiven Verbraucherpolitik würden alle Beteiligten profitieren.

Gerhart Baum ist ehemaliger FDP-Bundesinnenminister und Anwalt mit Schwerpunkt Kapitalanlegerschutz.
Julius Reiter ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Beide sind Autoren des Buches „Abkassiert. Die skandalösen Methoden der Finanzbranche”.

zum Kommentar: „Nach der Krise: Was uns die Lehman lehrt”

Pressestimmen

Justuf 06/2010
…„Anders als es der Begriff vermuten lässt, ist dabei in den meisten Fällen nicht die Immobilie selbst als Substanz Schrott, sondern nur als Kapitalanlage”, so Rechtsanwalt Dr. Julius Reiter.…
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Weser Kurier vom 16.05.2010
…Unter den zahlreichen Buchtiteln, die zum Thema „Krise der Finanzmärkte” mittlerweile erschienen sind, ragt der Band der Verbraucheranwälte deshalb hervor, weil seine Autoren nicht nur erklären oder Hintergründe aufdecken wollen.…
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SWR2 Die Buchkritik vom 14.01.2010
…„Die Autoren argumentieren sachlich und bringen Licht ins Dunkel der Finanzmärkte und die Machenschaften im Bankgewerbe”, lautet das Fazit einer Buchkritik im SWR2 Hörfunk.
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Presseclub im Ersten vom 20.12.2009
Welch ein Jahr!
Klima - Krise - Kanzlerin
Buchtipp zur Sendung:
Gerhart R. Baum, Julius Reiter, Olaf Methner:
Abkassiert. Die skandalösen Methoden der Finanzbranche
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Handelsblatt vom 11.09.2009
„Hinter dem reißerischen Titel „Abkassiert” verbirgt sich eine der besten Darstellungen des Entstehens der Finanzkrise.”
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Süddeutsche Zeitung vom 19.09.2009
„Verbraucher haben es extrem schwer, Angebote sachgerecht zu vergleichen.”
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Stern-Online 15.09.2009
„Das Cover eines neuen Buchs kommt daher wie Guido Westerwelles Traum-Wahlergebnis: Schwarz-Gelb.”
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kapital-markt intern 36/09
„Unermüdlich ist Innenmister a.D. Gerhart Baum… und seine Mitstreiter Julius Reiter und Olaf Methner im Anlegerschutz.”
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Börse Online Graumarktinfo 24.09.2009
„Einen symbolträchtigen Tag wählte der rowohlt Verlag für die Präsentation des Buches „Abkassiert”, den 15. September 2009.”
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